Blutspende
Blutspende Termine in Morschen
Informationen zur Blutspende
- Die Blutspende beim DRK
- Ablauf eine Blutspende
- Blut spenden trotz Grippe-Schutzimpfungen
Wer darf Blut spenden?
- Voraussetzungen zur Blutspende allgemein
- Persönliche Voraussetzungen
- Bei Fragen vorher anrufen
- Was muss ein Spendewilliger mitbringen?

Blutspende Termine in Morschen

Wo

Datum

Zeit

Kloster Haydau 22 / 02 / 2012 16 : 00
Die Blutspende beim DRK

Die Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Spenderinnen und Spender schwerstkranken Patienten zur Gesundung verhelfen oder Leben ermöglichen. Blutspender erbringen freiwillig eine wichtige Leistung für die Gemeinschaft. Die unentgeltliche Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz sichert seit 1952 die Versorgung der Patienten, die auf Transfusionen von Blutpräparaten angewiesen sind.

Täglich sind die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes darauf angewiesen, dass 15.000 Menschen sich freiwillig in den Dienst dieser Sache stellen. Die Sorge um das Wohl der Spenderinnen und Spender gehört deshalb ebenso zu den Aufgaben der DRK-Blutspendedienste wie der Schutz der Empfänger von Blutpräparaten vor Infektionen und anderen Nachteilen, die mit der Transfusion von Blut verbunden sein können.
Die Blutspende - eine der größten Bürgerinitiativen

Millionen Bundesbürger spenden jedes Jahr freiwillig und unentgeltlich - zum Teil mehrfach – Blut beim DRK. Sie sind das wichtigste Glied in der Kette zur Blutversorgung. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, organisiert in den Kreis- und Ortsvereinen des DRK, leisten eine wichtige Arbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung der örtlichen Blutspendetermine. Unterstützt werden die Blutspendedienste durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Organisationshilfen durch Betriebe, Schulen, Verwaltung sowie kostenlose Spendenaufrufe in den Medien.

Freiwillig und unentgeltlich

Der Blutspendedienst des Roten Kreuzes folgt den Prinzipien des „ethischen Kodex“, der u.a. die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Blutspende vorsieht. Das Blut wird von Personen gespendet, die durch ihre Spende Nächstenliebe praktizieren, da sie ihr Blut freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung stellen, und damit Patienten helfen, die dringend auf Blut- bzw. Blutbestandteilpräparate angewiesen sind. Das Rote Kreuz unterstützt weltweit das ethisch-moralische Prinzip der unentgeltlichen Blutspende, da mit Blut als einem menschlichen Organ keine finanziellen Gewinne gemacht werden dürfen. Blut darf nicht zur Handelsware werden.

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Ablauf eine Blutspende

Blutspendern ist das Verfahren bereits bekannt. Wer jedoch zum ersten Mal spendet oder noch nicht ganz entschlossen ist, hat wahrscheinlich viele Fragen oder auch Bedenken. Was passiert bei einer Blutspende eigentlich genau? Wie lange dauert sie? Was muss ich beachten?

Um Ihnen Ihre Entscheidung etwas zu erleichtern, stellen wir Ihnen nachfolgend die einzelnen Stationen einer Blutspende vor und hoffen, auch Sie bald bei einem unserer Blutspendetermine begrüßen zu dürfen.

Anmeldung

Die ehrenamtlichen DRK-Helferinnen und Helfer begrüßen Sie und stehen Ihnen während der Blutspende mit Rat und Tat zur Seite. Bevor es jedoch losgeht, brauchen wir von Ihnen Name und Adresse. Bitte halten Sie dafür ein gültiges Personaldokument (Blutspenderpass, Ausweis mit Lichtbild) bereit.

Fragebogen

Wer Blut spendet, muss gesund sein. Damit schützen wir sowohl Sie als Spender, als auch die Empfänger. Sie erhalten daher zunächst einen Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, ihn gewissenhaft auszufüllen. Bei Unklarheiten lassen Sie die Fragen einfach unbeantwortet und klären diese im nachfolgenden persönlichen Gespräch mit dem Arzt.

Blutfarbstoff, Temperatur

Bevor Sie zur ärztlichen Untersuchung gehen, wird Ihr Hämoglobinwert (der sogenannte rote Blutfarbstoff) bestimmt. Dies ist wichtig, um eine mögliche Blutarmut (Anämie) auszuschließen und Sie mit der Blutspende nicht zu gefährden. Ein winziges Bluttröpfchen aus der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen reicht dafür aus. Ebenfalls am Ohr wird auch Ihre Temperatur gemessen, um Infektionen zu erkennen.

Ärztliche Untersuchung

Der Arzt misst Blutdruck und Puls und bespricht dann mit Ihnen den ausgefüllten Fragebogen. Unter Berücksichtigung aller Befunde entscheidet er über Ihre Spendenfähigkeit. Ist alles in Ordnung, steht einer Blutspende nichts im Wege. Sollte Ihr Gesundheitszustand eine Blutspende jedoch nicht zulassen, werden Sie für dieses Mal oder auch für länger zurückgestellt. Der Arzt erläutert Ihnen warum. Gegebenenfalls wird er Ihnen eine weitere Abklärung durch Ihren Hausarzt empfehlen.

Vertraulicher Selbstausschluss

Sie selbst entscheiden, ob Ihre Blutspende für die Übertragung freigegeben werden kann oder nicht. Haben Sie also Zweifel, so können Sie mit dem vertraulichen Selbstausschluss, diskret und anonym bestimmen, ob Ihr Blut an Patienten weitergegeben wird. Eine Untersuchung Ihrer abgegebenen Blutspende erfolgt aber in jedem Fall.

Blutentnahme

Bei der eigentlichen Blutspende werden Ihnen ca. 500 ml Blut entnommen. Dafür wird ausschließlich steriles Einwegmaterial verwendet. Eine Übertragung von Krankheiten ist deshalb ausgeschlossen. Untersuchungsröhrchen und Blutbeutel Ihrer Spende sind mit einem identischen Strichcode gekennzeichnet, um Verwechslungen von vornherein auszuschließen. Nach etwa 7 bis 10 Minuten ist der Spendenvorgang beendet. Sie sollten sich in jedem Fall aber mindestens noch etwa 10 Minuten ausruhen. Erfahrene Krankenschwestern und -pfleger sowie Arzthelferinnen betreuen Sie während der ganzen Zeit.

Imbiss

Im Imbissraum stehen für Sie viele schmackhafte Speisen, Kaffee, Tee und Kaltgetränke bereit. Nutzen Sie dieses Angebot, denn vor allem reichlich trinken ist wichtig. Es hilft, die gespendete Blutflüssigkeit schnell zu ersetzen. Sie können dann Ihren Tag wie gewohnt fortsetzen. Wir empfehlen Ihnen aber, innerhalb der ersten Stunde auf den Konsum von Alkohol und Zigaretten zu verzichten.

Zu guter Letzt

Sind Sie Erstspender, dann bekommen Sie Ihren Blutspender-Pass innerhalb von ca. zwei Wochen zugeschickt. Tragen Sie diesen bitte immer bei sich, denn darin ist Ihre Blutgruppe vermerkt. Sie kann im Notfall lebensrettend sein.

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Blutspende trotz Grippe-Schutzimpfungen

Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Grippezeit. Damit verbunden sind häufig infektiöse Erkrankungen der Luftwege. Dieses Jahr ist nicht nur die saisonale Grippe, sondern auch die sogenannte Schweinegrippe auf dem Vormarsch. Die Impfungen gegen die saisonale Grippe sind schon angelaufen. Der Impfstoff gegen die Schweinegrippe steht nun auch bereit.

„Für Blutspender bedeuten beide Grippe-Schutzimpfungen keine Einschränkungen“, erläutert Professor Harald Klüter, ärztlicher Leiter des Bereichs Blutspende beim DRK-Blutspendedienst in Baden-Württemberg und Hessen. Denn bei diesen Impfungen, sowohl gegen die saisonale Grippe als auch gegen die Schweinegrippe, wird kein Lebendimpfstoff verwendet, sondern ausschließlich gereinigte Influenza-Virus-Antigene. „Dadurch ist eine Blutspende direkt nach der Impfung wieder möglich, vorausgesetzt man fühlt sich gesund und fit.“

Im Falle einer Grippeepidemie erwartet der Blutspendedienst einen dramatischen Rückgang der Blutspenden, da erkrankte und frisch genesene Personen vorübergehend nicht spenden dürfen. Schwerkranke und Unfallopfer sind aber auf Blutspenden angewiesen. Aus diesem Grunde sind alle, vor allem geimpfte Bürgerinnen und Bürger, aufgerufen, Blut zu spenden.

Diese Information gilt nur für die Grippe-Schutzimpfungen. Bei anderen Impfungen können andere Reglungen gelten. Antwort auf individuelle Fragen erhält man bei der kostenlosen Service-Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter 08 00 11 949 11.

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Voraussetzungen zur Blutspende allgemein

Jeder Blutspender muss sich nach ärztlicher Beurteilung in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine Blutspende ohne Bedenken zulässt, kurz gesagt: der Spender muss gesund sein! Einerseits geht es dabei um den Schutz des Spendewilligen selbst, der durch die Blutentnahme keine Nachteile erfahren soll. Andererseits geht es dabei um den Schutz des Empfängers der aus der Blutspende hergestellten Blutpräparate.

Der DRK-Blutspendedienst muss jeden Spendewilligen vor der Blutspende über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Blutspende sowie über die zwar äußerst seltenen aber möglichen Nebenwirkungen aufklären und sicherstellen, dass der Spendewillige diese Aufklärung auch verstanden hat.

Vor jeder Spende hat der Spendewillige schriftlich seine Einwilligung in die Blutentnahme, die erforderliche Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der erhobenen Spenderdaten und die Verwendung des gespendeten Blutes durch den DRK-Blutspendedienst zu geben. Außerdem muss ein schriftlicher Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Spendewilligen wahrheitsgemäß beantwortet und durch Unterschrift bestätigt werden.

Die ausführliche schriftliche Befragung jeder spendewilligen Person vor der Blutspende ist eine Maßnahme, die gesetzlich vorgeschrieben ist und im Zusammenhang mit den Laboruntersuchungen des gespendeten Blutes zu einer höchst möglichen Sicherheit der Blutpräparate beitragen soll.

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Persönliche Voraussetzungen
Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden. Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch und entsprechenden Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen.
Altersgrenzen
Blutspenderinnen und Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen vor ihrer ersten Blutspende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dauerspender können bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres Blut spenden.
Maximale Spendenanzahl pro Jahr

Männer dürfen pro Jahr nicht mehr als 6 Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich) gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Plasmaspende erläutert werden.

Spendeabstand

Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von 12 Wochen eingehalten werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden muss 8 Wochen betragen. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf nicht überschritten werden.

Gesundheitszustand des Spendewilligen

Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen schließen generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden (z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut eingestellt ist oder ein mit Tabletten behandelter Diabetes mellitus). In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit abgeklärt.

Medikamenteneinnahme

Regelmäßige bzw. gelegentliche Medikamenteneinnahme kann zu einer Nicht-Zulassung zur Blutspende führen. Sofern Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den Namen der Medikamente und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen an. An dieser Stelle ist es leider nicht möglich, auf die Einnahme bestimmter Medikamente bzw. Medikamentengruppen einzugehen. (siehe auch: Bei Fragen vorher anrufen)

Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt im Ausland

Reisen in außereuropäische Länder bzw. die Geburt/das Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht angezeigt werden.

Spendewillige, die sich zwischen 1980 und 1996 in der Summe aller Aufenthalte länger als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen Bestimmungen in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden.
Impfungen

Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der Art der Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen. Es ist außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen gekommen ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen kostenlosen Anruf bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste erfolgen.

Zahnärztliche Behandlung

Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung und einfache Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende. Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung aber nach Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach Wurzelbehandlungen, bei Überkronen und Zahnfleischbehandlungen.

Operationen (auch endoskopische bzw. minimal invasive Behandlungen)
Nach Operationen ist die nächste Blutspende erst mit einem von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand möglich. Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand 6 Monate.

Gerade nach Operationen empfiehlt sich für Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der Spendefähigkeit durch Anruf an der Hotline der DRK-Blutspendedienste.

Tätowierung, Piercing, Branding

Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z.B. Tätowierungen, Piercings, Brandings u.a.m. führt zu einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende. Im Einzelfall muss berücksichtigt werden, ob es bei der Anbringung des Köperschmuckes zu unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung usw.) gekommen ist.

Infektionskrankheiten, Kontakt zu Infektionserkrankten

Infektionskrankheit (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.) können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur Blutspende zugelassen werden.

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Bei Fragen vorher anrufen

Sofern Sie nach Durchsicht der vorstehenden „persönlichen Voraussetzungen” für eine Blutspende Zweifel an der Spendefähigkeit haben, sollten Sie vor dem Besuch des nächsten Blutspendetermins die kostenlose Telefonnummer der DRK-Blutspendedienste nutzen. Vom deutschen Telefon-Festnetz aus erreichen Sie unter der Rufnummer 08 00 11 949 11 den für Sie zuständigen DRK-Blutspendedienst. Im persönlichen Gespräch lassen sich viele Fragen zur Spenderzulassung sehr viel eindeutiger klären als dies über Internet oder E-Mail möglich ist.

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Was muss ein Spendewilliger mitbringen?
Blutspender müssen sich zur Identitätssicherung bei der Blutspende mit einem gültigen Personalausweis ausweisen. Erstspender erhalten im allgemeinen innerhalb von 4 bis 6 Wochen nach der ersten Spende einen Blutspenderpass, in dem ihre Blutgruppe eingetragen ist. Wiederholspender bringen diesen Blutspenderpass und einen gültigen Personalausweis zu den nächsten Spendeaktionen bitte mit.

Bitte nehmen Sie sich außerdem etwa 1 bis 1,5 Stunden Zeit. Etwa diese Zeit wird für den gesamten Ablauf der Spendeaktion benötigt, einschließlich des Imbisses, den wir nach der Spende reichen. Es ist nicht ratsam, bei einer Blutspende unter Zeitdruck zu stehen.

Spenderinnen und Spender sollten vor der Blutspende etwas gegessen und insbesondere ausreichend nicht alkoholische Getränke zu sich genommen haben (nicht nüchtern zur Blutspende gehen). Die normalen Mahlzeiten eines Tages reichen aus. Insbesondere bei heißer Witterung kommt es auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme vor der Blutspende an.

Information zur Blutspende


http://www.blutspende.de


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