 |
Nach
Oben |
|
|
 |
 |
 |
| Ablauf eine Blutspende
Blutspendern ist das Verfahren bereits bekannt. Wer
jedoch zum ersten Mal spendet oder noch nicht ganz entschlossen ist, hat
wahrscheinlich viele Fragen oder auch Bedenken. Was passiert bei einer Blutspende
eigentlich genau? Wie lange dauert sie? Was muss ich beachten?
Um Ihnen Ihre Entscheidung etwas zu erleichtern, stellen
wir Ihnen nachfolgend die einzelnen Stationen einer Blutspende vor und hoffen,
auch Sie bald bei einem unserer Blutspendetermine begrüßen zu
dürfen. |
 |
|
|
| Anmeldung
Die ehrenamtlichen DRK-Helferinnen und Helfer
begrüßen Sie und stehen Ihnen während der Blutspende mit
Rat und Tat zur Seite. Bevor es jedoch losgeht, brauchen wir von Ihnen Name
und Adresse. Bitte halten Sie dafür ein gültiges Personaldokument
(Blutspenderpass, Ausweis mit Lichtbild) bereit. |
 |
 |
|
|
 |
Fragebogen
Wer Blut spendet, muss gesund sein. Damit schützen
wir sowohl Sie als Spender, als auch die Empfänger. Sie erhalten daher
zunächst einen Fragebogen zu Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte. Nehmen
Sie sich ausreichend Zeit, ihn gewissenhaft auszufüllen. Bei Unklarheiten
lassen Sie die Fragen einfach unbeantwortet und klären diese im
nachfolgenden persönlichen Gespräch mit dem Arzt. |
 |
|
|
| Blutfarbstoff, Temperatur
Bevor Sie zur ärztlichen Untersuchung gehen, wird
Ihr Hämoglobinwert (der sogenannte rote Blutfarbstoff) bestimmt. Dies
ist wichtig, um eine mögliche Blutarmut (Anämie) auszuschließen
und Sie mit der Blutspende nicht zu gefährden. Ein winziges
Bluttröpfchen aus der Fingerkuppe oder dem Ohrläppchen reicht
dafür aus. Ebenfalls am Ohr wird auch Ihre Temperatur gemessen, um
Infektionen zu erkennen. |
 |
 |
|
|
 |
Ärztliche Untersuchung
Der Arzt misst Blutdruck und Puls und bespricht dann
mit Ihnen den ausgefüllten Fragebogen. Unter Berücksichtigung aller
Befunde entscheidet er über Ihre Spendenfähigkeit. Ist alles in
Ordnung, steht einer Blutspende nichts im Wege. Sollte Ihr Gesundheitszustand
eine Blutspende jedoch nicht zulassen, werden Sie für dieses Mal oder
auch für länger zurückgestellt. Der Arzt erläutert Ihnen
warum. Gegebenenfalls wird er Ihnen eine weitere Abklärung durch Ihren
Hausarzt empfehlen. |
 |
|
|
| Vertraulicher Selbstausschluss
Sie selbst entscheiden, ob Ihre Blutspende für
die Übertragung freigegeben werden kann oder nicht. Haben Sie also Zweifel,
so können Sie mit dem vertraulichen Selbstausschluss, diskret und anonym
bestimmen, ob Ihr Blut an Patienten weitergegeben wird. Eine Untersuchung
Ihrer abgegebenen Blutspende erfolgt aber in jedem Fall. |
 |
|
|
| Blutentnahme
Bei der eigentlichen Blutspende werden Ihnen ca. 500
ml Blut entnommen. Dafür wird ausschließlich steriles Einwegmaterial
verwendet. Eine Übertragung von Krankheiten ist deshalb ausgeschlossen.
Untersuchungsröhrchen und Blutbeutel Ihrer Spende sind mit einem identischen
Strichcode gekennzeichnet, um Verwechslungen von vornherein auszuschließen.
Nach etwa 7 bis 10 Minuten ist der Spendenvorgang beendet. Sie sollten sich
in jedem Fall aber mindestens noch etwa 10 Minuten ausruhen. Erfahrene
Krankenschwestern und -pfleger sowie Arzthelferinnen betreuen Sie während
der ganzen Zeit. |
 |
 |
|
|
 |
Imbiss
Im Imbissraum stehen für Sie viele schmackhafte
Speisen, Kaffee, Tee und Kaltgetränke bereit. Nutzen Sie dieses Angebot,
denn vor allem reichlich trinken ist wichtig. Es hilft, die gespendete
Blutflüssigkeit schnell zu ersetzen. Sie können dann Ihren Tag
wie gewohnt fortsetzen. Wir empfehlen Ihnen aber, innerhalb der ersten Stunde
auf den Konsum von Alkohol und Zigaretten zu verzichten. |
 |
|
|
| Zu guter Letzt
Sind Sie Erstspender, dann bekommen Sie Ihren
Blutspender-Pass innerhalb von ca. zwei Wochen zugeschickt. Tragen Sie diesen
bitte immer bei sich, denn darin ist Ihre Blutgruppe vermerkt. Sie kann im
Notfall lebensrettend sein. |
 |
|
|
|
Nach
Oben |
|
|
 |
|
|
| Blutspende trotz
Grippe-Schutzimpfungen
Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Grippezeit.
Damit verbunden sind häufig infektiöse Erkrankungen der Luftwege.
Dieses Jahr ist nicht nur die saisonale Grippe, sondern auch die sogenannte
Schweinegrippe auf dem Vormarsch. Die Impfungen gegen die saisonale Grippe
sind schon angelaufen. Der Impfstoff gegen die Schweinegrippe steht nun auch
bereit.
Für Blutspender bedeuten beide
Grippe-Schutzimpfungen keine Einschränkungen, erläutert Professor
Harald Klüter, ärztlicher Leiter des Bereichs Blutspende beim
DRK-Blutspendedienst in Baden-Württemberg und Hessen. Denn bei diesen
Impfungen, sowohl gegen die saisonale Grippe als auch gegen die Schweinegrippe,
wird kein Lebendimpfstoff verwendet, sondern ausschließlich gereinigte
Influenza-Virus-Antigene. Dadurch ist eine Blutspende direkt nach der
Impfung wieder möglich, vorausgesetzt man fühlt sich gesund und
fit.
Im Falle einer Grippeepidemie erwartet der Blutspendedienst
einen dramatischen Rückgang der Blutspenden, da erkrankte und frisch
genesene Personen vorübergehend nicht spenden dürfen. Schwerkranke
und Unfallopfer sind aber auf Blutspenden angewiesen. Aus diesem Grunde sind
alle, vor allem geimpfte Bürgerinnen und Bürger, aufgerufen, Blut
zu spenden.
Diese Information gilt nur für die
Grippe-Schutzimpfungen. Bei anderen Impfungen können andere Reglungen
gelten. Antwort auf individuelle Fragen erhält man bei der kostenlosen
Service-Hotline des DRK-Blutspendedienstes unter 08 00 11 949 11. |
 |
|
|
 |
Nach
Oben |
|
|
 |
|
|
| Voraussetzungen zur Blutspende
allgemein
Jeder Blutspender muss sich nach ärztlicher Beurteilung
in einem gesundheitlichen Zustand befinden, der eine Blutspende ohne Bedenken
zulässt, kurz gesagt: der Spender muss gesund sein! Einerseits geht
es dabei um den Schutz des Spendewilligen selbst, der durch die Blutentnahme
keine Nachteile erfahren soll. Andererseits geht es dabei um den Schutz des
Empfängers der aus der Blutspende hergestellten Blutpräparate.
Der DRK-Blutspendedienst muss jeden Spendewilligen vor
der Blutspende über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Blutspende
sowie über die zwar äußerst seltenen aber möglichen
Nebenwirkungen aufklären und sicherstellen, dass der Spendewillige diese
Aufklärung auch verstanden hat.
Vor jeder Spende hat der Spendewillige schriftlich seine
Einwilligung in die Blutentnahme, die erforderliche Speicherung, Verarbeitung
und Nutzung der erhobenen Spenderdaten und die Verwendung des gespendeten
Blutes durch den DRK-Blutspendedienst zu geben. Außerdem muss ein
schriftlicher Fragebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Spendewilligen
wahrheitsgemäß beantwortet und durch Unterschrift bestätigt
werden.
Die ausführliche schriftliche Befragung jeder
spendewilligen Person vor der Blutspende ist eine Maßnahme, die gesetzlich
vorgeschrieben ist und im Zusammenhang mit den Laboruntersuchungen des
gespendeten Blutes zu einer höchst möglichen Sicherheit der
Blutpräparate beitragen soll. |
 |
 |
Nach
Oben |
|
|
 |
|
|
| Persönliche
Voraussetzungen |
|
 |
|
|
| Nachstehend kann nur auf eine kleine Auswahl
wichtiger Kriterien für die Zulassung zur Blutspende eingegangen werden.
Letztlich entscheidet der approbierte Arzt auf dem Spendetermin über
die Zulassung zur Blutspende. In vielen Fällen ist eine eindeutige Aussage
über die Spenderzulassung nur nach einem vertiefenden Arztgespräch
und entsprechenden Untersuchungen möglich. Der Auskunft über das
Internet sind an dieser Stelle Grenzen gesetzt. Insofern können die
nachfolgenden Kriterien lediglich der Orientierung dienen. |
 |
|
|
| Altersgrenzen |
|
 |
|
|
 |
Blutspenderinnen und Blutspender müssen
mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen vor ihrer ersten Blutspende
das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dauerspender können bis
zur Vollendung des 68. Lebensjahres Blut spenden. |
 |
|
|
| Maximale Spendenanzahl pro Jahr
Männer dürfen pro Jahr nicht mehr als 6
Vollblutspenden, Frauen nicht mehr als 4 Vollblutspenden leisten. Bezüglich
der Anzahl von Plasmaspenden (zusätzlich oder ausschließlich)
gelten weitergehende Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Plasmaspende
erläutert werden. |
 |
|
|
| Spendeabstand
Zwischen zwei Vollblutspenden soll ein Abstand von 12
Wochen eingehalten werden. Der Mindestabstand zwischen zwei Vollblutspenden
muss 8 Wochen betragen. Die maximale Anzahl an Vollblutspenden pro Jahr darf
nicht überschritten werden. |
 |
|
|
| Gesundheitszustand des Spendewilligen
Spendewillige müssen gesund sein. Erkrankungen
schließen generell oder zeitweise von der Blutspende aus. Bei einigen
chronischen Erkrankungen kann trotz Medikamenteneinnahme Blut gespendet werden
(z. B. Bluthochdruck, wenn dieser gut eingestellt ist oder ein mit Tabletten
behandelter Diabetes mellitus). In jedem Einzelfall wird durch einen approbierten
Arzt bei der Blutspendeaktion individuell die Spendefähigkeit
abgeklärt. |
 |
|
|
| Medikamenteneinnahme
Regelmäßige bzw. gelegentliche
Medikamenteneinnahme kann zu einer Nicht-Zulassung zur Blutspende führen.
Sofern Medikamente eingenommen werden, geben Sie bitte den Namen der Medikamente
und die verordnete Einnahme im Spenderfragebogen an. An dieser Stelle ist
es leider nicht möglich, auf die Einnahme bestimmter Medikamente bzw.
Medikamentengruppen einzugehen. (siehe auch: Bei Fragen
vorher anrufen) |
 |
|
|
| Auslandsreisen / Geburt, Aufenthalt
im Ausland
Reisen in außereuropäische Länder bzw.
die Geburt/das Aufwachsen in solchen Ländern können zu einem generellen
Ausschluss bzw. einem zeitlich befristeten Ausschluss von der Blutspende
führen. Die Länderliste mit den unterschiedlichen
Entscheidungskriterien kann wegen des Umfangs und der Berücksichtigung
auch kurzfristiger Entscheidungen hier nicht angezeigt werden. |
 |
 |
|
|
| Spendewillige, die sich zwischen 1980
und 1996 in der Summe aller Aufenthalte länger als 6 Monate in
Großbritannien aufgehalten haben, dürfen nach den derzeitigen
Bestimmungen in Deutschland nicht zur Blutspende zugelassen werden. |
 |
|
|
| Impfungen
Nach Schutzimpfungen sind unterschiedliche
Zeitabstände bis zur nächsten Blutspende einzuhalten, die von der
Art der Impfung bzw. des verwendeten Impfstoffes abhängen. Es ist
außerdem zu berücksichtigen, ob es zu Impfreaktionen gekommen
ist. Die individuelle Abklärung sollte durch einen kostenlosen Anruf
bei der Hotline der DRK-Blutspendedienste erfolgen. |
 |
|
|
| Zahnärztliche Behandlung
Eine allgemeine zahnärztliche Kontrollbehandlung
und einfache Füllungen verhindern nicht direkt eine Vollblutspende.
Im Einzelfall detailliert abzuklären ist die Spenderzulassung aber nach
Zahnentfernungen (Ziehen, Ausgraben), nach Wurzelbehandlungen, bei
Überkronen und Zahnfleischbehandlungen. |
 |
|
|
| Operationen (auch endoskopische bzw.
minimal invasive Behandlungen) |
 |
|
|
 |
Nach Operationen ist die nächste
Blutspende erst mit einem von der Art des Eingriffs abhängigen Zeitabstand
möglich. Bei größeren Operationen beträgt der Mindestabstand
6 Monate.
Gerade nach Operationen empfiehlt sich für
Blutspendewillige eine vorherige individuelle Abklärung der
Spendefähigkeit durch Anruf an der Hotline der
DRK-Blutspendedienste. |
 |
|
|
| Tätowierung, Piercing, Branding
Die Anbringung von neuem Körperschmuck, z.B.
Tätowierungen, Piercings, Brandings u.a.m. führt zu einem zeitlich
befristeten Ausschluss von der Blutspende. Im Einzelfall muss
berücksichtigt werden, ob es bei der Anbringung des Köperschmuckes
zu unerwünschten Nebenwirkungen (Entzündung usw.) gekommen
ist. |
 |
|
|
| Infektionskrankheiten, Kontakt zu
Infektionserkrankten
Infektionskrankheit (z.B. AIDS, Hepatitis u.a.m.)
können u.a. durch Blutpräparate übertragen werden. Deshalb
dürfen spendewillige Personen, die selbst von entsprechenden
Infektionskrankheiten betroffen sind bzw. bei denen aufgrund der
Lebensumstände bzw. persönlichen Kontakte ein erhöhtes
Infektionsrisiko für solche Krankheiten besteht, nicht zur Blutspende
zugelassen werden. |
 |
|
Nach
Oben |
|
|
 |
|
|
Bei Fragen vorher anrufen
Sofern Sie nach Durchsicht der vorstehenden
persönlichen Voraussetzungen für eine Blutspende Zweifel
an der Spendefähigkeit haben, sollten Sie vor dem Besuch des nächsten
Blutspendetermins die kostenlose Telefonnummer der DRK-Blutspendedienste
nutzen. Vom deutschen Telefon-Festnetz aus erreichen Sie unter der Rufnummer
08 00 11 949 11 den für Sie zuständigen DRK-Blutspendedienst. Im
persönlichen Gespräch lassen sich viele Fragen zur Spenderzulassung
sehr viel eindeutiger klären als dies über Internet oder E-Mail
möglich ist.
 |
 |
|
Nach
Oben |
|
|
 |
|
|
| Was muss ein Spendewilliger
mitbringen? |
 |
|
|
 |
Blutspender müssen sich zur
Identitätssicherung bei der Blutspende mit einem gültigen
Personalausweis ausweisen. Erstspender erhalten im allgemeinen innerhalb
von 4 bis 6 Wochen nach der ersten Spende einen Blutspenderpass, in dem ihre
Blutgruppe eingetragen ist. Wiederholspender bringen diesen Blutspenderpass
und einen gültigen Personalausweis zu den nächsten Spendeaktionen
bitte mit.
Bitte nehmen Sie sich außerdem etwa 1 bis 1,5
Stunden Zeit. Etwa diese Zeit wird für den gesamten Ablauf der Spendeaktion
benötigt, einschließlich des Imbisses, den wir nach der Spende
reichen. Es ist nicht ratsam, bei einer Blutspende unter Zeitdruck zu
stehen. |
 |
|
|
| Spenderinnen und Spender sollten vor der
Blutspende etwas gegessen und insbesondere ausreichend nicht alkoholische
Getränke zu sich genommen haben (nicht nüchtern zur Blutspende
gehen). Die normalen Mahlzeiten eines Tages reichen aus. Insbesondere bei
heißer Witterung kommt es auf eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme
vor der Blutspende an. |
 |
|
|
|
Information zur Blutspende |
|
 |
|
|

http://www.blutspende.de |