| Die Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten
Halbmondes |
| Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen
Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text
ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf
angenommen wurden. |
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| Menschlichkeit |
| Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,
entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos
Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen
Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten
und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und
der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert
gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen
dauerhaften Frieden unter allen Völkern. |
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| Unparteilichkeit |
| Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet
nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer
Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß
ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu
geben. |
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| Neutralität |
| Um sich das Vertrauen aller zu bewähren,
enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an
Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen,
religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen. |
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| Unabhängigkeit |
| Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist
unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden
bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite
stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie
dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit
nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.
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| Freiwilligkeit |
| Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert
freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben. |
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| Einheit |
| In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz-
und Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre
humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben. |
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| Universalität |
| Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend.
In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht,
einander zu helfen. |
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In amüsanter Form veranschaulichen die DRK
Helpman-Videospots die Grundsätze:
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